Datenschutz
Meine Homepage sind frei von "Cockies" oder irgendwelchen anderen Spitzelprogrammen.
Die bei mir gespeicherten Daten meiner Kunden und Fahrer werden an keine dritte Person weiter gegeben,
sofern dies nicht zum Zweck des Punktehandels notwendig ist (z.B. Mitteilungen an Bußgeldstelle).
Insbesondere erfolgt keine Datenweitergabe an irgendwelche Adresshändler. Es findet keine Datennutzung
für irgend eine Form der Werbung statt.
Sollte es ausnahmesweise notwendig oder sinnvoll sein Daten an Dritte weiter zu geben, so geschieht
dies nur nach einer vorherigen Genehmigung durch den betroffenen Kunden oder Fahrer. Ohne Einwilligung
keine Datenweitergabe.
Es werden keine Auskünfte an Dritte erteilt, auch wenn diese behaupten sich im Auftrag meines
Fahrers oder Kunden bei mir zu melden.
Es erfolgt insbesondere auch keine Datenweitergabe an Arbeitsämter, ArGe's, Finanzämter, etc.
Eine E-Mail Antwort erfolgt immer an die gleiche E-Mail Adresse, von der aus ich kontaktiert wurde.
Ich lehne jegliche Haftung dafür ab, wenn auf der Empfängerseite Dritte (z.B. Systemadministratoren,
Arbeitgeber) mitlesen.
Löschen
Ist ein Fall abgeschlosssen bleiben dessen Daten bei mir für evtl. Nachfragen noch einen Monat im
System. Danach wird alles unwiderruflich am nächten "Löschtag" gelöscht. Meine "Löschtage" sind
immer die ersten Sonntage im Monat.
Nach einer solcen Löschaktion kann keine Auskunft mehr über das Verfahren erteilt werden.
Zahlungen
Wenn ein Punktehandel scheitert erstatte ich stets mein Honorar (den gesamten Überweisungsbetrag
den ich zuvor erhielt), selbst wenn es eindeutig die Schuld eines Dritten ist. Die Honorarerstattung
erfolgt auf ein von meinem Kunden zu benennendes Konto. Die einzige Voraussetzung für die Erstattung
ist, dass mir eine Kopie bzw. ein Scan des Bußgeldbescheides vorliegt.
Weitergehende Zahlungen auf Grund des Scheiterns eines Punktehandels sind ausgeschlossen.
Zahlungen an meine Fahrer erfolgen bargeldlos durch Überweisung. Sie können auch auf ein Konto
einer anderen Person erfolgen, sofern der Fahrer dies wünscht. Fahrerhonorare sind reine Erfolgszahlungen.
Scheitert ein Punktehandel gibt es keine Auskehrung an den Fahrer.
Kommt eine Zahlung beim Berechtigten nicht an, weil der Kontoinhaber diese nicht weiter leitet,
so ist dies das Risiko des Zahlungsempfängers. Es erfolgt von mir keine doppelte Überweisung.
In einigen wenigen Sonderfällen kommt es vor, dass ein Verfahren ohne Bußgeldbescheid endet
oder ein Bußgeldbescheid zu Unrecht ergeht und wieder aufgehoben wird. In diesen Fällen wird
das Honorar an meinen Fahrer ausbezahlt, dies allerdings erst 6 Monate nach dem Blitzer (der
"Tat"). Der Kunde erhält dann das mit einkassierte Bußgeld neben Verwaltungsgebühren erstattet,
ich behalte mein Honorar in Höhe von € 100,--.
Kommunikation außerhalb des Punktehandels
Werde ich via meiner Homepage oder über eine meiner E-Mail Adressen kontaktiert oder mir Unterlagen
zugesendet, die nicht im Zusammenhang mit einem konkreten Punktehandel stehen, behalte ich mir deren
Veröffentlichung vor. Das Einverständnis durch den Absender gilt durch die ungefragte Zusendung
an mich als erteilt.
Dies gilt insbesondere für Anfragen für Kooperationen, Schriftverkehr mit anderen Behörden (z.B.
Landesmedienanstalten), Sendeanstalten (TV), Presse, etc.
Gegenseitigkeit
Insbesondere im Umgang mit allen Medien gilt: Jeder der über den Punktehandel, mein Psyeudonym oder
mich berichtet, sei es in Bild, Ton oder Printmedien akteptiert, dass ich diesen Bericht auf meinen
Homepages einstelle.
Wird dies nicht gewünscht hat mir das derjenige, der über den Punktehandel, mein Psyeudonym oder
mich berichten will zuvor anzuzeigen. In diesem Fall kann eine Untersagung durch mich erfolgen
diesen Bericht zu veröffentlichen.
Wird im Nachhinein das Löschen von Inhalten von einer oder mehreren meiner Homepage gefordert
erklärt sich derjenige bereit, der zuvor über den Punktehandel, mein Psyeudonym oder mich berichtete
eine Vertragsstrafe gem. §§ 339 ff. BGB an mich zu entrichten. Die Vertragsstrafe beträgt bei
Medienunternehmen und Kaufläuten unter Berücksitigung von § 348 HGB € 250.000,--, hierbei gilt
vereinbart, dass eine gerichtliche Prüfung und Herabsetzung der Vertragsstrafe ausgeschlossen sind.
Bei Privatpersonen gilt eine Vertragsstrafe von € 50.000,-- als vereinbart.